1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Jede Bestellung des Kunden erfolgt im Einverständnis mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Bezugsbedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn sie von HARTWIG Communication & Events, Holger Hartwig, Friemersheimer Straße 11, 47229 Duisburg (nachfolgend nur Hartwig genannt) ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Nebenabreden oder Änderungen der Bedingungen – auch Erklärungen der Geschäftsstellen und Vertreter von Hartwig – sind nur nach schriftlicher Bestätigung seitens Hartwig rechtsgültig.

1.2 Die Angebote von Hartwig sind in Bezug auf Preis, Menge, Liefer- und Zahlungsbedingungen usw. stets freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Hartwig als abgeschlossen.

1.3 Ergeben Auskünfte oder sonstige Feststellungen nach Auftragsbestätigung eine Gefährdung der Ansprüche Hartwigs, so ist Hartwig berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu verlangen und weitere Auslieferungen einzustellen. Wird dies vom Auftraggeber abgelehnt, kann Hartwig unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten. Die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen hat der Auftraggeber zu vergüten.

1.4 Der Auftraggeber stellt Hartwig die für die Herstellung erforderlichen Unterlagen wie z. B. Daten, Vervielfältigungsvorlagen, Druckfilme, Datenträger etc. kostenlos entsprechend den vorgegebenen Spezifikationen, und zwar ausschließlich als Duplikate, zur Verfügung. Bei Verlust oder Beschädigung dieser Unterlagen, während diese sich im Besitz der Firma Hartwig befinden, haftet Hartwig maximal in Höhe der Materialkosten für ein neues Duplikat. Daten werden kostenlos vom Kunden neu zur Verfügung gestellt. Hartwig ist nicht zu einer Überprüfung der vom Kunden angelieferten Unterlagen verpflichtet. Eine aus fehlerhaften, vom Kunden angelieferten Unterlagen sich ergebende mangelhafte Ausführung begründet keine Gewährleistungsansprüche für den Kunden. Alle zur Ausführung eines Auftrages hergestellten Werkzeuge und Materialien (z. B. Stanzformen, Filme, Stamper, Glasmaster etc.) verbleiben im Eigentum von Hartwig, und zwar auch dann, wenn der Kunde die Kosten für deren Herstellung trägt.

1.5 Hartwig ist nicht verpflichtet, Werkzeuge, Materialien und andere Unterlagen, insbesondere Glassmaster und Stamper für etwaige Folgeaufträge länger als 6 Monate nach Beendigung des Erstauftrages aufzubewahren. Danach werden die bei Hartwig lagernden Produktionsunterlagen, Glassmaster und Stamper ohne besondere Benachrichtigung des Auftraggebers vernichtet. Der Auftraggeber kann jedoch vor Ablauf der vorgegebenen Frist die Rückgabe der von ihm eingereichten Produktionsunterlagen auf seine Kosten verlangen. Hartwig haftet auch nicht länger als 6 Monate, gerechnet ab Eingang oder Herstellung derselben, für Lagerschäden bei vorgenannten Produktionsunterlagen (Glassmastern und Filme).

1.6 Technisch bedingte Farbabweichungen beim CD-Aufdruck oder bei Drucksachen im Vergleich zur Vorgabe berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Annahme und stellen keine Wertminderung dar. Farbweichungen können überhaupt nur dann angemängelt werden, wenn eine unserer Spezifikationen entsprechende, druckverbindliche Vorlage mitgeliefert wird.

1.7 Schadensersatzforderungen des Kunden können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit geltend gemacht werden. Hartwig haftet nicht für etwaige Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch einen Auftrag entstehen.

1.8 Verbindlich für Hartwig sind immer die unter hinterlegten, aktuellen Spezifikationen, die auf Nachfrage von Hartwig übermittelt werden können. Vorhergehende Spezifikationen verlieren mit Veröffentlichung neuer Spezifikationen die Gültigkeit.


2. Lieferbedingungen

2.1 Lieferfristen rechnen, vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse, vom Tage der Auftragsbestätigung bis zur Versandbereitschaft, frühestens jedoch ab Eingang sämtlicher kundenseitig beizustellender Produktionsunterlagen in den Spezifikationen entsprechender und durch Hartwig weiterverarbeitbarer Form. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die nicht von Hartwig zu vertreten sind, so gilt als Versandtag der Tag der Versandbereitschaft bei Hartwig. Wird eine vereinbarte Lieferfrist von Hartwig überschritten, so kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Geschäfte.

2.2 Unvorhergesehene Lieferhindernisse, wie z. B. Fabrikations- oder Lieferstörungen, die durch höhere Gewalt, Rohstoffmangel, Maschinenschaden, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung o. ä. entstehen, berechtigen Hartwig, nach Wahl entsprechende Verlängerungen der Lieferfristen nach Wegfall des hemmenden Ereignisses zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag kann der Besteller keinerlei Erfüllung- oder Schadensersatzansprüche gegenüber Hartwig geltend machen.


3. Preise und Versand

3.1 Die von Hartwig angegebenen gültigen Preise verstehen sich, wenn nicht anders ausdrücklich vermerkt, zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Erstellung des Belegs geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind unfrei.

3.2 Hartwig ist aus produktionsbedingten Gründen zu Mehr- oder Minderlieferungen berechtigt, wobei die gelieferte Menge dem Auftraggeber in Rechnung gestellt wird.

3.3 Der Versand erfolgt nach Wahl von Hartwig ab Werk auf Gefahr des Empfängers, auch wenn eigene Transportmittel eingesetzt werden.


4. Zahlungen

4.1 Die Zahlung hat direkt nach Erhalt der Rechnung, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Andere Zahlungsbedingungen bedürfen der vorherigen Absprache und sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch Hartwig gültig. Bei Zahlungen nach Überschreiten der Fälligkeit ist Hartwig berechtigt, Zinsen in Höhe der von Großbanken jeweils für Kreditgewährung geforderten Sätze, mindestens jedoch die gesetzlichen Fälligkeits- und Verzugszinsen, zu berechnen. Weist Hartwig höhere Zinsen nach, so ist Hartwig berechtigt, diese zu berechnen. Weitergehende Rechte, insbesondere Anspruch auf Ersatz des durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens bleiben vorbehalten.

4.2 Bei Zahlungsverzug kann die Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung von Hartwig für fällig erklärt werden. Sämtliche Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten, dann auf die jeweils ältesten Forderungen verrechnet. Entgegenstehende Anweisungen des Kunden sind unwirksam.

4.3 Hartwig behält sich ausdrücklich vor, bei Produktionsverkäufen bis zu zwei Drittel der entstehenden Rechnungskosten als Anzahlung zu verlangen.


5. Reklamation und Mängel

5.1 Mängel sind Hartwig nach Eingang der Ware beim Kunden oder der von ihm bestimmten Ablieferungsstelle innerhalb einer Woche schriftlich unter Angabe der Mängel sowie Zusendung entsprechender Muster in ausreichender Stückzahl anzuzeigen. Ware, die nach Versand durch Hartwig, be- oder verarbeitet oder vom Kunden weiterverkauft worden ist, kann nicht mehr beanstandet werden. Lässt der Kunde die Ware bei Hartwig auf Lager nehmen, so sind Mängel innerhalb einer Woche nach Eingang der Rechnung, die Hartwig über die Ware gestellt hat, anzuzeigen. Hartwig ist verpflichtet, in diesem Fall dem Kunden die Möglichkeit zur Untersuchung der auf Lager genommenen Ware innerhalb dieser Fristen zu geben. Nach Ablauf der Fristen angezeigte Mängel und Reklamationen werden nicht anerkannt.

5.2 Mängel und Lieferverzüge, die aus nicht von Hartwig zu vertretenden Gründen, z. B. nicht den Spezifikationen entsprechende Produktionsunterlagen, entstehen, werden nicht anerkannt.

5.3 Bei frist- und formgerechter und berechtigter Beanstandung hat Hartwig nach seiner Wahl das Recht zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist, zur Rücknahme der Ware gegen Gutschrift, zur Nachbesserung oder sich mit einer teilweisen Gutschrift einverstanden zu erklären. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Hartwig die beanstandete Ware innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung zu stellen.

5.4 Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Verjährung tritt spätestens ein Jahr nach Erbringung der Leistung ein.

5.5 Bei Sonderposten oder Restposten ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen, bei Ware 2. Wahl beschränkt sich dieses darauf, dass Ausschussware geliefert sei.

5.6 Rücksendungen nachweislich von Hartwig gelieferter Ware dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung von Hartwig erfolgen und werden nur mit einem von Hartwig zur Verfügung gestellten Rücklieferschein angenommen.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Bis zur Erfüllung sämtlicher Hartwig gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche bleiben die gelieferten Gegenstände Eigentum Hartwigs. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die Hartwig zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird Hartwig auf Wunsch des Kunden, einen Teil der Sicherungsrechte freigeben.

6.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern, zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherheitsübereignung und zur Verpfändung ist er nicht berechtigt.

6.3  Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware weiter, so tritt er bereits jetzt seine künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten sicherungshalber an Hartwig ab, ohne dass es noch späterer besonderer Erklärungen bedarf. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde mit Vorrang vor übrigen Forderungen denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung an Hartwig ab, der dem von Hartwig in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht.


7. Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz

7.1 Im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder bei Insolvenz des Kunden ist Hartwig berechtigt, die noch in seinem Eigentum stehende Ware auf Kosten des Auftraggebers sicherzustellen und zurückzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich, alle hierzu notwendigen Auskünfte zu erteilen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.


8. Warenkennzeichnung, Urheberrechte, Haftung

8.1 Jede Veränderung der von Hartwig gelieferten Ware und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen (Hersteller- oder Handelsmarke) des Kunden oder eines Dritten gelten oder angesehen werden könnte, ist unzulässig. Soweit bei einem Verstoß dagegen Ansprüche gegen Hartwig geltend gemacht werden, ist Hartwig davon freizustellen.8.2 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Export der von Hartwig gelieferten Ware möglicherweise Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte Dritter in anderen Staaten entgegenstehen. Hartwig lehnt jede Haftung ab, wenn der Kunde von den Inhabern solcher ausländischen Rechte in Anspruch genommen wird.8.3 Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche bei Hartwig in Auftrag gegebenen Artikel in Bezug auf Inhalt, Aufmachung u. ä. nicht gegen Schutzrechte Dritter, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Warenzeichen u. ä. und andere gesetzlichen Ge- und Verbote verstoßen. Soweit aus solchen Verstößen Ansprüche gegen Hartwig erhoben werden oder Verfahren gegen Hartwig eingeleitet werden, ist Hartwig von diesen Ansprüchen bzw. den daraus entstehenden Kosten freizustellen.8.4 Auf Verlangen von Hartwig ist der Kunde verpflichtet, Nachweise über seine Berechtigung zur Herstellung der bei Hartwig in Auftrag gegebenen Ware unverzüglich zu erbringen. Dies schließt ausdrücklich alle Leistungsschutzrechte, Vervielfältigungsrechte und Lizenzrechte ein. Der Kunde stellt Hartwig schon jetzt von allen Kosten und Ansprüchen, die sich aus Verstößen gegen oben genannte Rechte ergeben, frei.8.5 Bei offensichtlichen Verstößen gegen Ge- und Verbote wie unter 8. aufgelistet, ist Hartwig berechtigt, die Auftragsannahme und -ausführung zu verweigern, entsprechend zuständige Stellen zu informieren und vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen sicherzustellen.

 

9. Abwehrklausel

9.1 Den obigen Bedingungen widersprechende oder ergänzende AGB´s des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Kunde den Auftrag unter Hinweis auf seine AGB´s erteilt.
Anderes gilt nur, wenn Hartwig die AGB´s des Kunden ausdrücklich akzeptiert.


10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Duisburg. Der Gerichtsstand, auch in Wechsel- oder Schecksachen sowie für Ansprüche des Wiederverkäufers gegen Hartwig, ist das für Duisburg zuständige Amts- bzw. Landgericht.


Impressum:

HARTWIG Communication & Events
Inhaber: Holger Hartwig
Friemersheimer Straße 11
47229 Duisburg
DEUTSCHLAND

Telefon +49 (0)2065 / 8934121
Telefax +49 (0)2065 / 8934123
E-Mail: info@hartwig-at.de

USt-Id.-Nr.: DE239798848

Steuer-Nr.: 335/5080/1644
Finanzamt Minden

Hier können Sie sich unsere AGB als PDF-Datei herunter laden. Stand: 02/2010

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